Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2006 - 2 Ta 120/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Beiordnung, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Reisekosten, Erstattung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung von Fahrtkosten im Rahmen der Prozesskostenhilfevergütung; Rechtmäßigkeit der Einschränkung der Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Reisekosten im Beschluss über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe
- Judicialis
ZPO § 126; ; ZPO § 121 Abs. 3; ; RVG § 46 Abs. 1; ; RVG § 48 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Beiordnung zu den Sätzen eines ortsansässigen Anwalts im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Einschränkung der Erstattungsfähigkeit anwaltlichen Reisekosten im Bewilligungsbeschluss
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 23.03.2006 - 6 Ca 2603/05
- LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2006 - 2 Ta 120/06
Papierfundstellen
- NZA-RR 2007, 32
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03
Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2006 - 2 Ta 120/06
Erfolgt eine entsprechende Einschränkung im Bewilligungsbeschluss, ist diese Einschränkung auch bei der Kostenerstattung zu beachten (BAG Beschluss vom 18.7.2005 - 3 AZB 65/03 -NZA 2005, 1078 = DB 2005, 2032).Die Reisekosten des am Wohnort der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten sind jedoch nur bis zu der Höhe erstattungsfähig, in der sie bei Beiordnung eines Verkehrsanwalts entstanden wären (BAG Beschluss vom 18.7.2005 - 3 AZB 65/03 - NZA 2005, 1078 = DB 2005, 2032).
- LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2003 - 1 Ta 84/01
Prozesskostenhilfe, Rechtsanwalt, auswärtiger, Beiordnung, Beschränkung der, …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2006 - 2 Ta 120/06
Auf Grund der Änderung der Zulassungsregelung für Anwälte seit dem 1.10.2000 kommt eine "Beiordnung zu den Sätzen eines ortsansässigen Anwalts" im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht in Betracht (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 26.8.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 2004, 212; OLG Oldenburg Beschluss vom 6.1.2006 - 3 UF 45/05 - NJW 2006, 851).Dieser Gedanke ist bei der Beiordnung stets zu beachten (LAG SchleswigHolstein Beschluss vom 26.8.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 2004, 212; LAG Hessen Beschl. v. 1.9.2004 - 2 Ta 5/04 - LAG-Report 2005, 288).
- OLG Oldenburg, 06.01.2006 - 3 UF 45/05
Zulässigkeit der eingeschränkten Beiordnung eines zugelassenen, aber nicht …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2006 - 2 Ta 120/06
Auf Grund der Änderung der Zulassungsregelung für Anwälte seit dem 1.10.2000 kommt eine "Beiordnung zu den Sätzen eines ortsansässigen Anwalts" im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht in Betracht (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 26.8.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 2004, 212; OLG Oldenburg Beschluss vom 6.1.2006 - 3 UF 45/05 - NJW 2006, 851). - LAG Hessen, 01.09.2004 - 2 Ta 5/04
Voraussetzungen für die Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts ohne …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2006 - 2 Ta 120/06
Dieser Gedanke ist bei der Beiordnung stets zu beachten (LAG SchleswigHolstein Beschluss vom 26.8.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 2004, 212; LAG Hessen Beschl. v. 1.9.2004 - 2 Ta 5/04 - LAG-Report 2005, 288). - LAG Sachsen-Anhalt, 01.10.2003 - 5 Ta 260/03
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2006 - 2 Ta 120/06
Enthält aber der Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung des Prozessbevollmächtigten keine Einschränkungen, so sind dem Prozessbevollmächtigten auch die Reisekosten für die Wahrnehmung eines Verhandlungstermins vor dem Landesarbeitsgericht aus der Landeskasse zu erstatten, soweit sie zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen des Klägers erforderlich waren (LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 1.10.2003 - 5 Ta 260/03 - NZA-RR 2004, 210).
- LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2009 - 1 Ta 7b/09
Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Rechtsanwalt, auswärtiger, …
Da die Erforderlichkeit eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO hier bejaht werden kann, besteht vorliegend nur die Möglichkeit, dass der vom Kläger gewählte Rechtsanwalt mit der Maßgabe beigeordnet wird, dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass er seine Kanzlei nicht im Bezirk des Prozessgerichts hat, nur bis zu Höhe der Vergütung eines Verkehrsanwalts erstattungsfähig sind (vergl. LAG Schleswig-Holstein vom 13.08.2008 - 2 Ta 101/08 - LAG Schleswig-Holstein vom 26.08.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 2004, 212; LAG Schleswig-Holstein vom 21.06.2006 - 2 TA 120/06 - NZA-RR 2007, 32; OLG Karlsruhe vom 21.07.2005 - 17 W 30/05 = NJW 2005, 2718).